Kompetenzen & Erfahrungen

Fachanwalt wird nur der, der in dem entsprechenden Sachgebiet seine Kompetenz anhand einer Vielzahl von praktischen Erfahrungen und Fällen nachweist.

Meine Kompetenzen und mein Erfahrungsspektrum als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Begleitung bei der Wahl der Unternehmensrechtsform (GmbH, AG, KG etc.)
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Anfechtungs-/Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse
  • Lösung unternehmensinterner Konflikte
  • Entwicklung von Konzepten zur Unternehmensnachfolge
  • Vorbereitung und rechtliche Begleitung von Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen
  • Umwandlung von Unternehmen
  • Begleitung von StartUps

Meine Kompetenzen und mein Erfahrungsspektrum als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger:

  • Steuerliche Gestaltung beim Unternehmenskauf
  • Erbfolge (vorweggenommene) bei Unternehmen und Vermögen/Erbschaftsteuerliche Beratung
  • Gestaltende Beratung bei der Existenzgründung
  • Begleitung bei steuerstrafrechtlichen Verfahren und der Selbstanzeige

Meine Kompetenzen und mein Erfahrungsspektrum als Aufsichtsrat:

Durch die Beschlussfassung der Bundesregierung zur Frauenquote in Aufsichtsräten wird das Thema immer wieder intensiv diskutiert und gelegentlich kann man den Eindruck gewinnen, dass Frauen in entsprechende Positionen „drängen“. Allein: Frau zu sein, ist keine hinreichende Qualifikation, um das Management eines Unternehmens kritisch-konstruktiv begleiten zu können. Aus meiner mehrjährigen Erfahrung als Aufsichtsrat in unterschiedlichen Unternehmen bedarf es dazu zweierlei: fundierte Kenntnisse und Persönlichkeit.

Wie die Ereignisse im Zuge der Finanzkrise und die prominenten Bilanzierungsskandale gezeigt haben, sollte Frau (Mann natürlich auch) als Aufsichtsrat sowohl über rechtliche wie auch betriebswirtschaftliches Know How verfügen – da ist ein MBA Abschluss äußerst hilfreich, um das Zahlenwerk des Unternehmens wirklich beurteilen zu können – und in die Bilanz eintauchen können, gehört auch zu den Aufgaben eines Aufsichtsrats.

Man benötigt darüber hinaus eine feste Persönlichkeit, um bei Bedarf und durchaus auch mal im Alleingang den berühmten „Finger in die Wunde“ zu legen – da ist Mut gefragt. Außerdem sind Fähigkeiten wie gut zuhören und eine große Kommunikationsbandbreite erforderlich, um bei Vorständen mit kritischen Impulse entsprechende Akzeptanz zu erzielen und im kritischen Diskurs zu bestehen.